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  Australien
 

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige


Stand: 13. Juli 2004

Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise ein Visum, welches vor Reiseantritt eingeholt werden muss. Für sie und Staatsangehörige bestimmter weiterer Staaten wird das Visum in Form einer sogenannten elektronischen Einreiseerlaubnis (ETA) erteilt. Die ETA ist eine bei den Grenzübergängen und anderen Stellen elektronisch gespeicherte Erlaubnis für Kurzreisen nach Australien. Sie tritt an die Stelle eines vor der Reise einzuholenden Visumaufklebers oder Stempels im Reisepass. Die ETA wird regelmäßig bei Buchung einer Australienreise durch das Reisebüro beantragt. Bei touristischen Reisen fallen hierfür von australischer Seite keine Gebühren an, jedoch kann das Reisebüro eine Bearbeitungsgebühr verlangen. Bei direkter Online-Beantragung durch den Reisenden werden von australischer Seite Gebühren erhoben. Ebenso ist eine ETA für Geschäftsreisen gebührenpflichtig Die ETA ist 12 Monate gültig und berechtigt zu einem Aufenthalt von maximal 3 Monaten in Australien.

Australien erkennt deutsche Kinderausweise sowie die Eintragung von Kindern in den elterlichen Reisepass an. Der Reisepass beziehungsweise der Kinderausweis muss mindestens für die gesamte Dauer des geplanten Aufenthalts in Australien gültig sein.

Hinweis: Zu beachten ist, dass bei einem Zwischenaufenthalt in einem asiatischen Land oft eine Mindestgültigkeit des Passes von 6 Monaten vorgeschrieben ist.

Quelle: Das Auswärtige Amt


 
 

 

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